Das Mediengespräch des Amtes für Wirtschaft und Arbeit über die Missstände im Sexgewerbe vom 9. Juli, bringt zutage, was die CVP schon lange befürchtet. Die Weisungen des Bundesamtes für Migration werden im Kanton Zürich nicht befolgt. Gemäss diesen Vorgaben müssten Prostituierte in Sexetablissements als unselbständige Erwerbstätige behandelt werden. Die Regierung und das AWA tut dies jedoch nicht, um nicht unnötig die arbeitsmarktlichen Kontingente für EU-8 Staaten zu belasten. Deshalb will die Regierung die Motion Kutter nicht entgegennehmen, in welcher die Behandlung dieser Frauen als unselbständig Erwerbende gefordert wird.
Der Amtsstellenleiter spricht von einer tiefen Dunkelziffer. Angesichts der von ihm selber präsentierten Zahlen ist diese Aussage naiv. Bei über 400 Sexetablissements im Kanton und den angeblich 414 gemeldeten Sexworkerinnen liegt auf der Hand, dass sich nur ein kleiner Teil dieser Frauen erst anmeldet. Der volkswirtschaftliche Schaden, der aus dem Sexgewerbe entsteht, ist beachtlich. Denn die Prostituierten sind als selbständig Erwerbende weder versichert noch zahlen sie Steuern oder haben eine Krankenkasse. Wenn ihr Gesundheitszustand eine Behandlung verlangt zahlen es die Steuerzahler.
Die CVP fordert zum Schutz der Frauen und der Steuerzahler, dass die Betreiber der Sexetablissements nicht nur finanziell profitieren, sondern auch ihren Verpflichtungen nachkommen. Dazu gehört die Verpflichtung, gesetzeskonforme Arbeitsverträge abzuschliessen, AHV-, Quellen- und Mehrwertsteuer abzurechnen und für den Versicherungsschutz ihrer Angestellten besorgt zu sein!